Spielordnung

1.   Spieltage, Spielort, Spieleinsatz, Preisgeld, Verteilung des Jahresüberschusses

1.1 Der Spieltag ist jede Woche Freitag, fällt der Freitag auf einen Feiertag, wird an dem Donnerstag davor gespielt. Spielbeginn ist 18.30 Uhr.

Es werden am Wertungsabend jeweils zwei Serien à 40 Spiele (4er Tisch) bzw. à 30 Spiele (3er Tisch) gespielt.

Die Spielzeit beträgt max. 2 Stunden, nach der Hälfte der Spiele kann eine Raucherpause gemacht werden.

Nur das laufende Spiel darf noch beendet werden, wenn das Zeitlimit von 2 Stunden erreicht ist.

1.2 Gespielt wird im Vereinslokal Scheffelhof (Restaurant ChickNick’s), Schulhausstr. 17
       79713 Bad Säckingen.

Die Teilnahme ist offen für Clubmitglieder und Gäste.

Während des Spielbetriebes ist Rauchen im Spielraum nicht gestattet.

1.3 Die erste Serie eines jeden Spieltags wird ausgelost (Ausnahme: Die erste Serie der  letzten 4 Spieltage im Spieljahr werden gesetzt nach dem Ranking. Die zweite Serie an jedem Spieltag wird nach dem Ergebnis der ersten Serie gesetzt. Die Sitzordnung an den Tischen folgt in der ersten Serie entsprechend der Tischkarte und in der zweiten Serie entsprechend der Gesamtpunkte aus der ersten Serie.

1.4 Der Einsatz pro Wertungsspieltag beträgt 5 € pro Clubmitglied, die Ergebnisse werden auf die Vereins- und Jahresmeisterschaft angerechnet. Gastspieler zahlen ebenfalls 5 € Startgeld, deren Ergebnisse werden nicht auf die Wertungen des Clubs angerechnet.

1.5 Die Preise an den Wertungsabenden sind für den 1. Platz = 25 €, für den 2. Platz = 15 € und für den 3. Platz = 10 €, als Trostpreis bekommt der Spieler auf dem letzten Platz eine Schwarzwurst. Nur anwesende Spieler haben ein Anrecht auf einen Preis. Berichtigungen nach dem Abschluss des Spieltages, führen nicht zu einer neuen Verteilung der Preise.

1.6 Das Verlustgeld für verlorene Spiele beträgt für die ersten drei Spiele je 0,50 €, für alle weiteren Spiele 1,00 €. Die Verlustgelder fließen in die Clubkasse. Eingepasste Spiele werden mit 0,50 € pro Spieler berechnet.

1.7 Ein Kassenüberschuss zum Jahresende kommt – abgesehen von einer vom Vorstand für erforderlich gehaltenen Liquiditätsreserve – einem gemütlichen Vereinsabend zum Jahresabschluss zu Gute.

1.8 Es ist jedem Teilnehmer gestattet Regelverstöße sofort zu beanstanden. (ISkO 4.5.10).

1.9 „Kiebitzen“ ist der Aufenthalt am Spieltisch untersagt. (SkWO 7.1.5).

1.10  Für Verstöße, die nicht durch Regeln geahndet werden können (siehe unter 5. Spielregeln) oder ungebührliches Verhalten, gibt es die gelbe oder rote Karte, ausgesprochen durch den Vorstand. Die gelbe Karte ist als Verwarnung zu sehen, auf die dann die rote Karte folgt.

     a) Beim ersten Erhalt der roten Karte ist für den Teilnehmer der Abend beendet und er muss das Spiellokal verlassen

     b) Die zweite rote Karte zieht eine Spielsperre von 4 Wochen nach sich und wie unter Punkt a)

     c) Die dritte rote Karte innerhalb von 2 Jahren bedeutet einen Ausschluss aus dem Verein und wie

     unter Punkt a)

    d) Teilnehmer, die nach Erhalt der ersten oder zweiten roten Karte wieder am Spielbetrieb teilnehmen wollen, müssen eine Strafe von 10 € (zehn Euro) bezahlen

2. Wettbewerbe

2.1 Vereinsmeisterschaft

Für die Vereinsmeisterschaft werden die Ergebnisse aller Wertungsabende addiert und durch die Anzahl der Spieltage geteilt (Mindestanzahl an Spieltagen: 30), Der Spieler mit dem höchsten Durchschnitt ist Vereinsmeister und wird dem DSKV (VG 07/08) als solcher gemeldet. Die ersten drei werden für Ihre Platzierungen im Verein geehrt.

2.2 Jahresmeisterschaft

Bei der Jahresmeisterschaft zählen die Tischpunkte pro Spielliste für maximal 45 Spieltage (90 Spiellisten). Am 4er-Tisch gibt es für P1 = 5 Punkte, P2 = 3 Punkte, P3 = 2 Punkte und P4 = 1 Punkt. Am 3er-Tisch gibt es für P1 = 4 Punkte, P2 = 2 Punkte und P3 = 1 Punkt. Der Spieler mit dem höchsten Ergebnis ist Jahresmeister.

2.3 An der Vereins- und Jahresmeisterschaft können nur Clubmitglieder teilnehmen.

2.4 Bei Punktgleichstand zählt zuerst die Anzahl gewonnener Spiele.

3. Mannschaftsaufstellung

3.1 Die Aufstellung der Mannschaft/en erfolgt durch den Vorstand. Hierzu dient die Rangliste der Vereinsmeisterschaft des jeweiligen Vorjahres, wobei erfolgreiche Mannschaften das Recht haben weiter zusammenzuspielen. Änderungen im Interesse des Vereins sind in begründeten Ausnahmen möglich und dem Vorstand vorbehalten.

Aus einer Qualifikation auf einer unteren Ebene kann kein Anspruch auf eine Aufstellung in einer Mannschaft in einer höheren Ebene abgeleitet werden.

4. Zuschüsse des Vereins

4.1 Startgelder

Für die Ligen des DSKV und entsprechende Wertungsturniere (z.B. Vorständeturnier), sowie Einzel- & Mannschaftsmeisterschaften und Tandemmeisterschaften werden vom Verein übernommen.

4.2 Tage-&Übernachtungsgeld bei überregionalen Meisterschaften des DSKV (inkl. Liga)

€ 15 Tagegeld pro Spieler und Spieltag / Ligaspieltag (Oberliga und höher)

€ 60 Übernachtungszuschuss pro Spieltag (Entfernung im Regelfall >200 km;

begründete Ausnahmen möglich)

4.3 Tagegeld bei regionalen Meisterschaften (Süd-Baden VG 07.08)

Mindestens 3 Serien an dem Spieltag / Ligaspieltag (VG- oder Landesliga)

€ 10 Tagegeld pro Spieler

(siehe auch 4.5 )

4.4 Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkosten werden ab dem 1. Kilometer mit 0,18 €/km vergütet (Hin- und Rückfahrt) mit 4 Personen im Auto. Alternative Bahn- oder Flugkosten im Falle von Deutschen Meisterschaften werden separat behandelt und nach Vorstandsbeschluss abgerechnet.

Zuschüsse der Veranstalter werden mit den Kosten verrechnet, es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf volle Kostendeckung einer Turnier Teilnahme durch den Verein („Spaß-Faktor“ Prinzip).

Sollten zu viele Teilnehmer am gleichen Wettbewerb teilnehmen, kann der Vorstand eine Anpassung der Zuschüsse beschließen (Gesamtkosten Betrachtung).

4.5 Tage- und Übernachtungsgelder sowie Fahrtkostenzuschüsse

      Bei Mannschaften beschränkt auf vier Teilnehmer je Mannschaft (plus 1 Ersatzspieler/In).

      Bei Einzelspielern und Tandems werden Zuschüsse nur den qualifizierten Spielern gewährt

      inkl. offizielle Nachrücker.

 Zweitmitglieder haben keinen Anspruch auf Zuschüsse bei Meisterschaften,

      können aber gewährt werden.

      Preisgelder <500 € verbleiben bei den Spielern, bei Gewinnen >500 € sind die

      Übernachtungszuschüsse des Vereins auszugleichen

     Das neue Jahresabschlussturnier der VG wird nicht unterstützt.

5. Spielregeln

     Verbindliche Ordnungen sind:

   – Internationale Skatordnung (ISkO) und Skatwettspielordnung (SkWO) des DSKV

     – Schiedsrichterordnung und Spielerpassordnung des DSKV.


Link zu den DSKV Ordnungen